Trotz Corona Zahnarztbonus nicht vergessen

Kassenpatienten können in ihrem Bonusheft professionelle Zahnreinigungen und andere Vorsorgeuntersuchungen mit einem Stempel dokumentieren lassen. Wer fünf Jahre lang hintereinander jährlich einen Stempel (bei Kindern und Jugendliche sind es zwei) vorweisen kann, bekommt 10 % mehr Festzuschuss von den Kassen – nach zehn Jahren sogar 15 %. Doch gerade in Pandemiezeiten kann sich der regelmäßige Praxisbesuch als schwer erweisen. Durch den Covid-19-bedingten Lockdown haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Regeln leicht gelockert. So kann in Ausnahmefällen auch noch ein Zuschuss gewährt werden, wenn der Stempel in einem Jahr fehlt. Was jedoch ein Ausnahmefall ist, entscheiden die Kassen. Wer kein Risiko eingehen will, sollte seine Zahnarztpraxis daher noch in diesem Jahr aufsuchen. Das Ansteckungsrisiko ist dabei sehr gering: Gerade Zahnarztpraxen gelten durch die besonders hohen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen als besonders sicher im Bezug zu Covid-19.

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Wann muss ein Zahn gezogen werden?

Um zu entscheiden, wann ein Zahn gezogen werden muss, gibt es keine eindeutigen Kriterien. Der Zahnarzt muss von Fall zu Fall unterscheiden, ob sich der Aufwand lohnt, den durch einen Unfall oder Krankheit beschädigten Zahn zu erhalten. Dabei spielen nicht nur medizinische oder prothetische Aspekte, sondern manchmal auch wirtschaftliche Kriterien eine Rolle. Die häufigsten Gründe für eine Extraktion – also dafür, den Zahn zu ziehen – sind der Verlust des knöchernen Halts in Folge einer Parodontitis, Zerstörung der Zahnsubstanz durch Karies und Entzündungen von toten Zähnen. Darüber hinaus können auch eine Wurzelfraktur oder akute und chronische Zahnschmerzen ebenso Gründe sein wie Zahnfehlstellungen oder allgemeinmedizinische Maßnahmen. Nicht zuletzt liegt es auch am behandelnden Arzt selbst: Setzt er eher auf konservative, also erhaltende Maßnahmen, oder sieht er die Vorteile für die Patienten eher im Zahnersatz? Sie werden daher bei uns immer sehr gut über alle Abwägungen informiert.

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Hoffnung für Menschen mit kälteempfindlichen Zähnen

Für Betroffene ist es eine Qual, die die Lust auf kalte Speisen und Getränke verdirbt: Wenn Zähne überempfindlich auf Kälte regieren. Doch ein internationales Forscherteam um Prof. Dr. Katharina Zimmermann von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) konnte nun den Sensor für diese Empfindlichkeit identifizieren – und so möglicherweise bald Abhilfe schaffen. Der Kältesensor, auch „TRPC25“ genannt, liegt direkt auf den empfindlichen Zellen des Zahngewebes, das Dentin produziert – also das Zahnbein. Um diese empfindlichen Stellen zu schützen, hat der Körper einen Schutzmechanismus entwickelt. Entzündete Zähne verfügen über besonders viele dieser Rezeptoren. Sind diese Rezeptoren jedoch blockiert, wird kein Schmerzsignal gesendet. Auf Grund dieser Entdeckung wollen die Forscher nun ein Mittel gegen kälteempfindliche Zähne entwickeln.

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Bei Parodontitis: Kasse zahlt professionelle Zahnreinigung

Bisher haben gesetzliche Krankenkassen keinen Beitrag zur professionellen Zahnreinigung (PZR) geleistet – die Prophylaxemaßnahme mussten Patienten privat bezahlen. Doch dieses Jahr wurden die Behandlungsrichtlinien für Parodontalerkrankungen aktualisiert – und dies hat auch für die PZR Folgen. Da es sich bei einer Parodontitis um eine chronische Krankheit handelt, ist nicht nur ein einzelner Eingriff zur Behandlung nötig, sondern auch eine ständige Nachkontrolle und Sicherung des Behandlungserfolgs. Ein wichtiger Bestandteil dieser Sicherung ist eine entsprechende Zahnhygiene, zu der zweifelsohne auch eine PZR gehört. Um die Patienten noch mehr dazu zu motivieren, übernehmen die Kassen zukünftig die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung – vorausgesetzt, diese wird im Rahmen einer Parodontosebehandlung durchgeführt. Je nach Schwere der Krankheit werden die Kosten für bis zu zwei Jahre nach einem Eingriff übernommen – in besonderen Fällen auch darüber hinaus.

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Munddusche: Ersatz für Zahnbürste und -seide?

Da für viele der Gebrauch von Zahnseide oder -bürste zu lästig ist, greifen sie häufig zu „Wundermitteln“, die eine makellose Zahnreinigung versprechen – bei wesentlich einfacherer Handhabung. Ein solches Gerät ist die Munddusche: ein Wasserstrahlgerät, das laut Werbung zudem auch noch die Stellen erreichen kann, bei denen Zahnbürsten und -seide versagen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass diese Geräte zwar eine sinnvolle Ergänzung zur „normalen“ Mundhygiene sein können, da man mit ihnen tatsächlich manche Stellen besser erreichen kann – wie beispielsweise unter Brücken, Zahnspangen oder Implantaten. Allerdings können sie die Reinigung mit der Bürste oder Zahnseide nicht ersetzen. Besondere Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn man an empfindlichem oder verletztem Zahnfleisch leidet. Auch sollte der Strahl nicht zu hart eingestellt werden. Es gilt also: Mundduschen ersetzen keine Bürsten, sondern können sie nur ergänzen.

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